Taxfree
USt-Erstattung und Ausfuhrbescheinigung
Sie möchten sich die USt. erstatten lassen, da Sie im Nicht-EU-Ausland leben?
Selbstverständlich können wir Ihnen die Umsatzsteuer zurückerstatten - vorausgesetzt, die Ware wird von uns an eine Adresse innerhalb der EU geliefert und Sie senden uns auf einen von Ihnen und vom Zoll ausgefüllten "Ausfuhrbescheinigung" zwecks USt.-Rückerstattung zu. Die von Ihnen ausgefüllte Ausfuhrbescheinigung, Ihren Reisepass, den Kaufbeleg / dir Rechnung und die originalverpackte und ungenutze Ware legen Sie Ihrem Zollamt am letzten Ort, an dem Sie die das Gebiet der EU verlassen bei Einfuhr in ein Nicht-EU-Land, vor und lassen sie von den Zollbehörden ausfüllen, abstempeln und unterschreiben. Dieses Dokument schicken Sie dann im Original an unsere Adresse in Düsseldorf - eine Zusendung per Fax, per E-Mail oder eine Kopie per Post wird vom deutschen Finanzamt nicht anerkannt (in diesem Fall können wir Ihnen den USt.-Betrag leider nicht erstatten).
Den Ausfuhrbescheinigung können Sie sich über den folgenden Link herunter laden, dann ausdrucken, selbst ausfüllen (bitte nur Punkt 2 bis 10, Punkt 11 und 12 wird von uns ausgefüllt und ab Punkt 13 füllt die Grenzzollstelle das Formular aus) und dann zusammen mit der Ware dem Zollamt vorlegen:
Download der Unterlagen und des Merkblattes:
Ausfuhrbescheinigung hier runterladen (PDF)
Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen (PDF)
Wer kann Tax Free einkaufen?
- der ausländische Abnehmer hat seinen Wohnort im Drittlandsgebiet
- der Gegenstand der Lieferung wird vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Lieferung folgt (Dreimonatsfrist), ausgeführt
- der Gesamtwert der Lieferung einschließlich Umsatzsteuer übersteigt 50 Euro
- der Gegenstand der Lieferung ist nicht zur Ausrüstung und Versorgung eines privaten Beförderungsmittels (z.B. PKW, Motorboot oder Flugzeug) bestimmt.